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Brandschutzordnung

Zweck einer Brandschutzordnung ist es, alle Informationen und Regelungen, die im Brandfall wichtig sind, zusammenzustellen und den Beschäftigten in regelmäßigen Unterweisungen und Aushängen bekannt zu geben.

Aufbau und Inhalte einer Brandschutzordnung sind in der DIN 14096 "Brandschutzordnung" geregelt.

Wir fertigen Ihnen eine Brandschutzordnung nach Ihren Anforderungen in Anlehnung an die gültige DIN-Norm auf Wunsch im Farbausdruck, gebunden, laminiert in verschiedenen Formaten.

Eine Brandschutzordnung umfasst drei Teile:

  • Teil A richtet sich an alle Personen, die sich in dem betreffenden Betriebsbereich aufhalten. Die wichtigsten Verhaltensregeln sind in schriftlicher Form mitzuteilen. Alarm- und Brandschutzordnungen sind an gut sichtbaren Stellen in jeglichen öffentlichen Gebäuden auszuhängen.
  • Teil B richtet sich an die eigenen Mitarbeiter eines Betriebes oder öffentlicher Einrichtungen. Dieser Teil besteht aus schriftlich abgefassten Hinweisen und Verhaltensregeln im Brandfall. Eine Ausfertigung dieser Brandschutzordnung sollte jedem Mitarbeiter gegen Unterschrift ausgehändigt  werden. Des Weiteren sollten regelmäßig jährliche Unterweisungen über die Inhalte der Brandschutzordnung durchgeführt werden.
  •  Teil C richtet sich an Betriebsangehörige, die in der Regel mit den speziellen Brandschutzaufgaben vertraut sind und über besondere Betriebskenntnisse verfügen (Brandschutzbeauftragter, Sicherheitsfachkraft).