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Feststellanlagen

Die Feststellanlage sorgt dafür, dass Feuerschutzabschlüsse bzw. Rauchabschlüsse offengehalten werden, aber bei einem Brand bzw. im Fall von Rauchentwicklung sicher schließen.

Pflicht des Betreibers ist es, einen zertifizierten Instandhalter einer Fachfirma, die über diese Kompetenz verfügt, mit der Wartung der Feststellanlage zu beauftragen. Art und Umfang der Wartung sind aufzuzeichnen und der Dokumentation der Anlage hinzuzufügen.

Ebenso ist nun die Archivierung der normgerechten Instandhaltungsdokumentation gemäß Anhang B der DIN 14677 Pflicht.

In dieser Dokumentation müssen enthalten sein:

  • die Beschreibung der Lage der Feststellanlage im Gebäude,
  • das Abnahmeprotokoll,
  • eine bauaufsichtliche Zulassung,
  • die Wartungsanleitung,
  • sowie Umfang, Zeitpunkt und Ergebnis der Instandhaltungsmaßnahmen
     

Der Prüfintervall der Feststellanlagen beträgt 12 Monate.