Brandschutztüren, auch Feuerschutzabschlüsse genannt, haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern.
Folgende Bestandteile sollten bei einer ordnungsgemäß eingebauten Feuerschutztür vorhanden sein:
Feuerschutzabschlüsse müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder Ähnlichem offengehalten werden.
Der Gesetzgeber schreibt bei Brandschutztüren/Feuerschutzabschlüssen eine jährliche Wartungsfrist vor.