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Brandschutztüren

Brandschutztüren, auch Feuerschutzabschlüsse genannt, haben die Aufgabe, Öffnungen in feuerhemmenden oder feuerbeständigen Wänden gegen den Durchtritt von Feuer zu sichern.
Folgende Bestandteile sollten bei einer ordnungsgemäß eingebauten Feuerschutztür vorhanden sein:

  • Zulassungsschild auf dem Türblatt,
  • Übereinstimmungserklärung der Montagefirma (des Errichters) über den sachgerechten Einbau und zulassungskonforme Montage der Tür,
  • Wartungsanleitung,
  • Zulassungsbescheid des DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik).

Feuerschutzabschlüsse müssen immer selbstschließend sein und dürfen nicht mit Keilen oder Ähnlichem offengehalten werden.

Der Gesetzgeber schreibt bei Brandschutztüren/Feuerschutzabschlüssen eine jährliche Wartungsfrist vor.