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Rauchwarnmelder – retten Leben!

Seit Nov. 2012 sind Rauchmelder in Niedersachsen vorgeschrieben.
„In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind in einem Zeitraum von 3 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes dementsprechend auszustatten.“

Wer ist für den Einbau des Rauchmelders zuständig?
Laut dem neuen § 44 Abs. 5 sind Eigentümer und Vermieter für den Einbau der Rauchmelder, die die Anforderungen der gesetzlichen Rauchmelder Pflicht erfüllen müssen, zuständig.

Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder sind laut der Landesbauordnung die Mieter zuständig. Dazu gehören die Überprüfung zur Funktionsbereitschaft und der Batteriewechsel. Im Idealfall übernimmt der Vermieter die gesetzliche Pflicht zur Wartung der Rauchmelder, die Wartungskosten können dann über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umgelegt werden. Dies muss aber durch den Vermieter schriftlich mitgeteilt werden.

Wir, als Fachfirma, empfehlen eine flächendeckende Ausstattung von Rauchmeldern.

Rauchwarnmelder müssen jährlich einer Funktionsprüfung unterzogen werden.