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Fluchtpläne

Der Arbeitgeber hat für die Arbeitsstätte einen Flucht- und Rettungsplan aufzustellen, wenn Lage, Ausdehnung und Art der Nutzung der Arbeitsstätte dies erfordern.

Der Flucht- und Rettungsplan ist an geeigneter Stelle in der Arbeitsstätte auszulegen oder auszuhängen. In angemessenen Zeitabständen ist entsprechend dem Plan zu üben, wie sich die Arbeitnehmer im Gefahr- oder Katastrophenfall in Sicherheit bringen oder gerettet werden können.
(Arbeitsstättenverordnung § 4 ArbStättVO – Flucht und Rettungswegplan)

Unsere Pläne erhalten Sie im Laser-Farbausdruck DIN A3, gerahmt. Bei Bedarf auch langnachleuchtend.